
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de


Berlin ist bereits auf eigenes Risiko in Vorleistung getreten, deshalb ist die Antragstellung dort schon länger möglich. Die anderen Länder, so auch NRW, sind jetzt am Zug – denn diese sind für die Auszahlung der Mittel zuständig.

Der Grund: Für die konkreten Hilfen ist eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern nötig, die derzeit erarbeitet wird.

Die konkrete Umsetzung der Härtefallregelung liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer.

Als Bundesregierung stellen wir den Bürgerinnen und Bürgern, die nicht von unserer Gaspreisbremse profitieren, rund 1,8 Milliarden Euro an Entlastungen für die gestiegenen Energiepreise zur Verfügung.

Für uns als SPD-Bundestagsfraktion ist es wichtig, den Menschen die Wärmewende sozial gerecht zu ermöglichen