Frage von Sven S. • 24.10.2024

Antwort ausstehend von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Darüber hinaus bitte ich Sie um Verständnis, dass ich keine individuelle (Steuer-)Rechtsberatung vornehmen darf. Ich würde Ihnen empfehlen, sich in Ihrer Angelegenheit an einen Steuerberater oder einen Steuerrechtsanwalt zu wenden.
Natürlich steht Ihnen auch frei, sich beispielsweise bei Wohlfahrtsverbänden beraten zu lassen, wenn es um mögliche Verletzungen von zu meldenden Vermögenswerten in Bezug auf Ihre Grundsicherung geht. Sollten die Vermögenswerte über die Freibeträge gehen, kann es durchaus sein, dass Sie Teile der Grundsicherung zurückzahlen müssten.