Ich empfehle Ihnen daher eine rechtliche Beratung, die ich Ihnen nicht geben darf.
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Bezüglich Ihrer grundsätzlichen Frage ist meine Kollegin Silke Seif als familienpolitische Sprecherin die richtige und kompetente Ansprechpartnerin, die Ihre Fragen beantworten kann

Wir sehen, dass im Alltag viele getrenntlebende Elternteile Zeit und Zuwendung für ihre Kinder investieren.

Die Ermittlung des Betreuungsanteils erfolgt in der Regel durch Zählung der Übernachtungen. Dabei handelt es sich um ein nachprüfbares objektives Kriterium, das auch in der Fachwelt als Anknüpfungspunkt akzeptiert ist.

Wir haben kontinuierlich dafür geworben, die Familienstartzeit so schnell wie möglich umzusetzen, und werden uns auch im nächsten Bundestag dafür einsetzen.

In meiner Antwort vom 20.06.2024 habe ich ausführlich zum Themenkomplex Stellung genommen.