Frage von Alex B. • 30.07.2021

Antwort von Eva-Maria Schmidt FDP • 04.08.2021
Änderung des NotSanG aus 02/21 anwenden. Bedarfsgerechtere & vernetzte Notfallversorgungsstrukturen. Integrierte Notfallzentren (INZ) als erste Anlaufstelle.
Änderung des NotSanG aus 02/21 anwenden. Bedarfsgerechtere & vernetzte Notfallversorgungsstrukturen. Integrierte Notfallzentren (INZ) als erste Anlaufstelle.
Ich habe aber den Eindruck, dass sich das derzeitige System mit Bereitschaftspraxen und kassenärztlichem Fahrdienst inzwischen zumindest in Bayern ganz gut etabliert hat.
(...) Damit die Notfallversorgung in Deutschland besser funktioniert,
muss sich einiges ändern. (...)
Viele Arztpraxen sind so überlastet, dass die Patienten teilweise stundenlange Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.