
Zusammenfassung:
Die Istanbul-Konvention ist geltendes Recht, die Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter verfassungsrechtlich gewährleistet.
Zusammenfassung:
Die Istanbul-Konvention ist geltendes Recht, die Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter verfassungsrechtlich gewährleistet.
Ich kann Ihnen sagen, dass ich mich seit Beginn meiner Legislaturperiode intensiv als zuständige Berichterstatterin der SPD-Fraktion zum Thema "Gewalt gegen Frauen" im Rechtsausschuss mit dieser Frage auseinandersetze.
Ich halte einen eigenständigen Schutzanspruch des gewaltbetroffenen Elternteils (meist der Frau) für den Gewaltschutz für zwingend erforderlich.
Bereits am 15. Mai 1997 hat der Bundestag beschlossen, die Vergewaltigung in der Ehe als Verbrechen einzustufen, das in jedem Fall von Polizei und Staatsanwaltschaft zu verfolgen ist.
Völlig klar ist: Ein Elternteil, das Gewalt gegen sein Kind ausübt, kann für dieses Kind nicht die Verantwortung bekommen. Auch Partnerschaftsgewalt muss in Sorge- und Umgangsverfahren berücksichtigt werden. Im Umgang mit Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft dulden wir keinerlei frauenverachtende oder demokratiefeindliche Äußerungen. Solche Leute stoßen bei uns niemals auf offene Ohren.