Der Schutz von Opfern von Gewalt- und Sexualstraftaten, insbesondere von Minderjährigen, hat höchste Priorität. Bereits heute ermöglicht das Gewaltschutzgesetz umfassende gerichtliche Schutzanordnungen.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 09.03.2026 von Bärbel Bas SPD
Antwort 12.07.2026 von Sonja Eichwede SPD
Die Fortbildung von Richterinnen und Richtern ist wegen der richterlichen Unabhängigkeit und der Länderkompetenz für die Justiz nur begrenzt bundesgesetzlich regelbar. Wichtig sind verbindliche fachliche Mindeststandards für die Inhalte familienrechtlicher Fortbildungen, die sich an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen orientieren.
Antwort 23.12.2025 von Hülya Düber CSU
Wir werden uns dafür einsetzen, dass Betroffene sexuellen Kindesmissbrauchs auch in Zukunft verlässliche und wirksame Hilfen erhalten können.
Antwort ausstehend von Saskia Esken SPD
Antwort 01.12.2025 von Felix Banaszak BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir setzen uns seit vielen Jahren für die vollständige und vorbehaltslose Umsetzung der Istanbul-Konvention ein
Antwort 03.12.2025 von Franziska Brantner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Unsere Position ist klar: Wir Grünen stehen voll zur Istanbul-Konvention. Sie schützt Frauen vor Gewalt und das ist unverhandelbar.