
Antwort ausstehend von Stephan Schaible WerteUnion

Zu unterscheiden ist zwischen NGT 1 und NGT 2-Pflanzen. Zweiteres, bei dem artfremde Gene in eine Pflanze eingebracht werden, lehne ich und die CDU ab.
Natürlich können Verbraucherinnen und Verbraucher auch mit unvollständigen Informationen Entscheidungen treffen. Unser Anspruch ist aber ein anderer: möglichst viel Transparenz für alle.
Eine einheitliche Kennzeichnung stellt sicher, dass alle dieselbe Informationsgrundlage haben, unabhängig von Marketingstrategien. Genau darum geht es uns: um Transparenz und Wahlfreiheit im Supermarkt.
Die EU-Gentechnikregeln sichern Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit. Wir lehnen es ab, diese für NGT1 abzuschaffen.