Frage von Claudia Anna M. • 16.09.2021

Antwort ausstehend von Olaf Töpperwien LKR
Zu einem Ort, an dem es als Stärke der Regierungsfraktionen angesehen wird, Ausschussdiskussionen zu berücksichtigen und Vorschläge der Opposition aufzugreifen.
Sollte es in der kommenden Wahlperiode Entscheidungen geben, die ich als Abgeordnete nicht mit meinem Gewissen vereinbaren kann, dann behalte ich mir vor, eine solche Entscheidung nicht mitzutragen.
Gewissensentscheidungen werde ich auch gegen die Meinung meiner Fraktion treffen.
Ich sehe mich in der politischen Pflicht, die Positionen, Haltungen und Interessen zu vertreten, die ich in meinem Wahlkampf nach vorne gestellt habe. (...)