
Für die Änderung von
§ 14 Waffengesetz (WaffG) Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen sehe ich aktuell keinen Änderungsbedarf.
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§ 14 Waffengesetz (WaffG) Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen sehe ich aktuell keinen Änderungsbedarf.
Ich befürworte, dass das Waffengesetz strenge sicherheits- und ordnungsrelevante Auflagen für den Umgang von Sportwaffen vorsieht
Ich werde mich für eine strikte Kontrolle von Sportwaffenbesitzern und -besitzerinnen einsetzen, um dem Schiessport weiterhin eine Zukunft zu eröffnen.
Der Kulturstaatsministerin Claudia Roth ist sehr bewusst, welche Auswirkungen das „Herrenberg-Urteil“ auf die freischaffenden Künstler*innen haben kann.
Mit dem von Ihnen angesprochenen Thema war ich - als Fachsprecherin für Stadtentwicklung, Wohnen, Verkehr und Sport - bisher nicht befasst. Ich kann Ihnen auch nicht sagen, was die Grünen tun.