
Sehr geehrter Herr Schmidt,

Sehr geehrter Herr Schmidt,
(...) Wer in Deutschland als Kind ausländischer Eltern geboren wird, bekommt die deutsche Staatsangehörigkeit und kann sie auch mit Eintritt der Volljährigkeit behalten, ohne die ausländische Staatsangehörigkeit der Eltern abgeben zu müssen, sofern er oder sie in Deutschland aufgewachsen ist. (...)
Sehr geehrter Herr P.,
(...) Einwanderer müssen zu deutschen Staatsbürgern werden können, ohne ihre kulturellen Wurzeln aufzugeben. Die doppelte Staatsbürgerschaft soll wie bisher auch durch Geburt in Deutschland erworben werden können, allerdings bis maximal durch die Enkel der Ersteingebürgerten. Grundsätzlich sollen alle Herkunftsländer außerhalb der Europäischen Union im Staatsbürgerschaftsrecht gleichbehandelt werden. (...)
(...) Vor der Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft gab es die sogenannte Optionspflicht. Man musste sich - wie von Ihnen beschrieben - für eine Staatsangehörigkeit entscheiden und die andere damit auf- bzw. abgeben, symbolisch wegwerfen. (...)

(...) Als Grüne fordern wir ein zeitgemäßes Staatsbürgerschaftsrecht, dass den Realitäten einer globalisierten Welt gerecht werden muss. Deshalb wollen wir den Erwerb der Staatsangehörigkeit nach dem Geburtsortprinzip verwirklichen. Wer in Deutschland geboren wird, ist deutsch, wenn sich ein Elternteil hier legal aufhält. (...)