Frage von André D. • 07.05.2020

Antwort von Stephan Stracke CSU • 13.05.2020
(...) dass die seelsorgerische Arbeit durch das Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen nicht behindert wird (...)
(...) dass die seelsorgerische Arbeit durch das Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen nicht behindert wird (...)
(...) dass Behandlungen verboten werden sollen, die das Recht des Kindes auf eine geschlechtliche Selbstbestimmung beeinflussen (...)
(...) Ich freue mich, wenn Sie mich direkt über meine Büroadresse kontaktieren, gerne auch via Mail. (...)
(...) Das Gesetz zum Verbot von Konversionstherapien, zielt lediglich darauf ab Menschen mit einer anderen sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität zu schützen. (...)
(...) Wir gehen als Bundestag mit dem jüngst beschlossenen Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen gegen diese Handlungen vor! (...)