Antwort 06.12.2024 von Till Steffen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Es wurde ein Vorschlag erarbeitet, der journalistische Initiativen als Erweiterung des Bildungszwecks untergesetzlich durch einen Anwendungserlass regelt.
Es wurde ein Vorschlag erarbeitet, der journalistische Initiativen als Erweiterung des Bildungszwecks untergesetzlich durch einen Anwendungserlass regelt.
die Ampelfraktionen hatten sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, Rechtssicherheit für gemeinnützigen Journalismus zu schaffen.
Beim Begriff der Gemeinnützigkeit stellt sich mir die Frage, wie weit Journalismus in diesen Bereich passt (Zweck von Gemeinnützigkeit: muss die Allgemeinheit auf materiellem, geistigen oder sittlichem Gebiet selbstlos fördern) und wie gemeinnütziger Journalismus von wirtschaftlich betriebenem Journalismus zu unterscheiden sein würde