
 Antwort 10.04.2024 von Katrin Göring-Eckardt   BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Das Wehrpflichtgesetz regelt dies in § 1: „Wehrpflichtig sind alle Männer vom vollendeten 18. Lebensjahr an, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind“.

Das Wehrpflichtgesetz regelt dies in § 1: „Wehrpflichtig sind alle Männer vom vollendeten 18. Lebensjahr an, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind“.



Objektschutz und Kriminalitätsprävention werden von Bahn wie Bundespolizei bereits intensiv betrieben und technologische Neuerungen in Pilotprojekten getestet.

derzeit wird die Gefahr, dass Kinder oder Jugendliche Opfer christlichen Terrorismus in Form sexueller Gewalt werden, als äußerst gering eingeschätzt
