Antwort 28.05.2024 von Roger Beckamp AfD
Es gab einige Beispiele, aber ich wurde nicht physisch angegriffen.
Es gab einige Beispiele, aber ich wurde nicht physisch angegriffen.
Innenpolitischer Umgang mit religiösem Fundamentalismus, Verfassungsschutz etc.
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Ein solch schwerwiegender Eingriff ist nur in bestimmten Fällen gerechtfertigt.
Das Wehrpflichtgesetz regelt dies in § 1: „Wehrpflichtig sind alle Männer vom vollendeten 18. Lebensjahr an, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind“.