Die Bundesregierung hat Veränderungen für die Energiepreisbremse auf den Weg gebracht. Verbraucher mit Nachtspeicher-Heizungen werden seit April 2023 ebenfalls entlastet.
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Sofern dem Energieversorgungsunternehmen keine Jahresverbrauchsprognose von September 2022 für die Entnahmestelle vorliegt, wird die Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers für die Entnahmestelle zur Berechnung des Entlastungskontingents herangezogen.
Betreiber von Nachtspeicherheizungen werden über die Strompreisbremse entlastet.
Für das Problem der Nachtspeichertarife hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eine Lösung erarbeitet, die auf eine Gewichtung anhand der zeitlichen Gültigkeit ausgerichtet ist.
Die Bundesregierung hat mit dem Gebäudeenergiegesetz einen Meilenstein für die erneuerbare Wärmeversorgung verabschiedet.