Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Für die Umsetzung des Härtefallfonds im Freistaat Bayern ist das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zuständig. Hier werden derzeit mit Hochdruck konkrete Umsetzungsschritte erarbeitet, um dann, wenn die Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund geschlossen worden ist, schnellstmöglich in die Antragsbearbeitung gehen zu können.
Wie das BMWK Ende März verkündete, können Verbraucher*innen ihre Kosten zwischen 1. Januar und 1. Dezember 2022 mit bis zu 80% erstatten lassen.
Ich bedauere es sehr, Ihnen in meiner Funktion als Landtagsabgeordnete nicht weiterhelfen zu können, da dies nicht mein Zuständigkeitsbereich betrifft. Vielleicht hilft Ihnen das FAQ vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/F/faq-strompreisbremse.pdf?__blob=publicationFile&v=4