Antwort 11.11.2021 von Christian Lindner FDP
Wir beenden die sogenannte epidemische Lage von nationaler Tragweite. Damit sorgen wir nicht für ein Ende von geeigneten Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung.
Wir beenden die sogenannte epidemische Lage von nationaler Tragweite. Damit sorgen wir nicht für ein Ende von geeigneten Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung.
Voraussetzung ist der Nachweis eines positiven PCR-Test-Ergebnisses
Die Regelung zum Genesenenstatus beruht auf der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (SchAusnahmV) des Bundes. Sie legt fest, dass jene Personen als genesen gelten, deren PCR-bestätigte SARS-CoV-2-Infektion mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt.