
Die bisherigen Regelungen stützen sich auf den Kenntnisstand, dass nach sechs Monaten ein Verlust der durch die Infektion entstandenen Antikörper auftreten kann
Die bisherigen Regelungen stützen sich auf den Kenntnisstand, dass nach sechs Monaten ein Verlust der durch die Infektion entstandenen Antikörper auftreten kann
Die CSU hat zusammen mit den Freien Wählern diesbezüglich bereits einen Dringlichkeitsantrag gestellt. Dieser Antrag wird momentan durch die Bayerische Staatsregierung geprüft.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) und das Robert Koch-Institut (RKI) analysieren derzeit die Situation fachlich sehr intensiv, sehen die Datenlage für eine Verlängerung des Genesenenstatus aber aktuell noch nicht als ausreichend an.
Im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) des Bundes ist eine geimpfte Person eine asymptomatische Person, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises ist