Antwort ausstehend von Andreas Hanna-Krahl BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Antwort 03.12.2021 von Alexander Dobrindt CSU
Voraussetzung ist der Nachweis eines positiven PCR-Test-Ergebnisses
Antwort 29.10.2021 von Harald Kühn CSU
Die Regelung zum Genesenenstatus beruht auf der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (SchAusnahmV) des Bundes. Sie legt fest, dass jene Personen als genesen gelten, deren PCR-bestätigte SARS-CoV-2-Infektion mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt.
Antwort ausstehend von Daniel Günther CDU
Antwort 26.10.2021 von Alexander Hold FREIE WÄHLER
Bislang liegen jedoch hinsichtlich keinem dieser Testarten wirklich gesicherte Daten darüber vor, wie hoch die gemessenen Antikörper sein müssen, um wirklich eine verlässliche Aussage über einen noch bestehenden Schutz geben zu können.
Antwort 04.11.2021 von Monika Grütters CDU
Die Effektivität der Impfung ist nicht geringer und sollte deshalb von allen Genesenen nach Möglichkeit in Anspruch genommen werden.