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Die Linke im Bundestag hat das von der Bundesregierung vorgelegte Digitalgesetz und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz abgelehnt.

n Hessen genießen freiwillig GKV-versicherte Beihilfeberechtigte mit Sachleistungsanspruch grundsätzlich den gleichen Leistungsumfang wie ihre privat versicherten Kolleginnen und Kollegen, auch z.B. im Hinblick auf Wahlleistungen im Krankenhaus.


Hessen hat sich bewusst gegen die optionale pauschale Beihilfe entschieden, da diese sich für die Betroffenen in der Regel als nachteilig und für den Landeshaushalt als belastend erweist.
Leider wird die Umsetzung dieses Vorhabens derzeit verzögert, da die Landtagsfraktion der CDU und das Finanzministerium ihre Aufmerksamkeit auf andere Prioritäten richten.