Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Wenn man aufgrund psychischer Erkrankungen einen Pflegegrad erhält, hat man Anspruch auf die regulären Leistungen des entsprechenden Pflegegrades.
Wir können gut nachvollziehen, dass die angekündigten Reformen viele Fragen und auch Verunsicherung auslösen. Zu Ihrer ersten Frage: Haushaltsnahe Dienstleistungen fallen nach dem aktuell vorliegenden Referentenentwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes nicht grundsätzlich aus der Pflegeversicherung heraus.
Die Länder sind für die Pflegereform ganz wesentlich, denn die Aufgabe die Versorgungsstruktur sicherzustellen und die Förderung der Investitionskosten, liegt bei ihnen.
Pflegenotstand löst man nicht durch Migration, sondern durch bessere Arbeitsbedingungen, weniger Bürokratie und echte Anerkennung des Berufs.