
(...) In Artikel 7 der Verfassung Nordrhein-Westfalens werden die Grundsätze der Erziehung normiert. Hier wird der Gottesbezug verfassungsrechtlich festgelegt. Dies greift der Gottesbezug im Schulgesetz auf. (...)
(...) In Artikel 7 der Verfassung Nordrhein-Westfalens werden die Grundsätze der Erziehung normiert. Hier wird der Gottesbezug verfassungsrechtlich festgelegt. Dies greift der Gottesbezug im Schulgesetz auf. (...)
(...) Geregelt werden konnte die Möglichkeit, dass eine Gemeinschaftsgrundschule als Teilstandort im Verbund mit einer Bekenntnisgrundschule erhalten bleiben kann. Wir haben gerade im ländlichen Raum beobachten müssen, dass Eltern wegen der bisherigen gesetzlichen Regelungen für den Erhalt des Grundschulstandortes auch bereit waren, den Staus der Gemeinschaftsgrundschule aufzugeben. (...)
(...) Gesetzesänderungen am Schulgesetz sind Schulgesetzöglich und werden zum Beispiel für die nächste Wahlperiode zum Erhalt kleiner Grundschulen sowie der Umsetzung der schulischen Inklusion von der NRWSPD vorbereitet. (...)
Sehr geehrter Herr Hochbruck,
(...) ich habe mit Interesse das Schreiben der Sozis für Laizismus gelesen. Jedoch waren Ihre dort aufgeworfenen Fragen kein Gegenstand der in NRW erfolgten Verfassungs- und Schulrechtsänderung. (...)