Sehr geehrte Frau Rögner,
vielen Dank für Ihre Nachfragen. So habe ich endlich die Gelegenheit hier einmal eine sehr einfache Antwort zu geben:
Sehr geehrte Frau Rögner,
vielen Dank für Ihre Nachfragen. So habe ich endlich die Gelegenheit hier einmal eine sehr einfache Antwort zu geben:
Termingeschäfte werden von privaten Anlegern nicht zur Absicherung von Fremdwährungsrisiken, Marktrisiken oder zur Absicherung von Zins-, Preis- oder Kursniveaus getätigt, wie es bei Unternehmen aus realwirtschaftlichen Motiven die Regel ist, sondern lediglich zum „Zocken“.
(...) Es geht bei der Besteuerung von Kapitalanlagen in allererster Linie darum, dass Güter und Dienstleistungen, im Gegensatz zu Finanzdienstleistungen, nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Das bedeutet, dass wir uns mit unserem täglichen Konsum, aber auch mit unserem Gehalt an der Finanzierung des Gemeinwesens beteiligen, nicht jedoch mit Kapitalanlagen. (...)
(...) Hier hoffen wir, die Anreizsetzung hin zu nachhaltigerem Anlageverhalten zu verschieben(...)
da unsere rechtlichen Möglichkeiten vor dem Bundesverfassungsgericht sehr beschränkt sind, haben wir sehr genau geprüft, wie und mit welchem Verfahren wir unser Anliegen gelten machen können. Gerade ist eine Anwaltskanzlei beauftragt, die Klageschrift zu erstellen.