
Nein
Nein
Ein Verbotsverfahren nach Artikel 21 Absatz 2,3 und 4 des Grundgesetzes ist daher aus unserer Sicht definitiv angemessen und ich unterstütze das Vorhaben meiner Partei sowie der Abgeordneten anderer demokratischen Parteien, auf ein solches Verfahren hinzuwirken.
Meine Befürchtung im konkreten Fall aber ist, dass ein Verbotsantrag nicht erfolgreich ist und somit am Ende völlig kontraproduktiv wäre.
Ich unterstütze den Antrag von Renate Künast u.a., ein Gutachten zur Prüfung des AfD-Verbotsantrages anfertigen zu lassen und Material zu sammeln.
Die Linke im Bundestag unterstützt deshalb eine juristische Prüfung eines AfD-Verbots. Ein Verbotsverfahren nach Artikel 21 Grundgesetz ist rechtlich anspruchsvoll und erfordert einen Nachweis, dass die AfD aktiv darauf hinarbeitet, die freiheitlich-demokratische Grundordnung abzuschaffen. Das Bundesverfassungsgericht muss darüber entscheiden – eine politische Verbotsdebatte allein reicht nicht aus.