Antwort ausstehend von Tobias Koch CDU
100.000 € für mehr Demokratie
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: "Eine Rechtspflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen im Sinne der § § 8 und 8 a des Kommunalabgabengesetzes besteht nicht." Die Beteiligung der Anwohnerinnen und Anwohner ist demnach nicht vorgeschrieben.