Frage von Heidelinde S. • 26.07.2022

Antwort ausstehend von Olaf Scholz SPD
Am 31. Mai 2023 hat das Bundesministerium der Justiz dazu einen Gesetzentwurf veröffentlicht, der einige punktuelle Veränderungen im Wohnungseigentumsrecht vorsieht.
selbst wenn wir die verfügbaren Braun-und Steinkohlekraftwerke hierzulande voll auslasten würden, könnten wir im besten Fall nur gut zwei Drittel der bisher maximal genutzten Kapazitäten bei den Erdgaskraftwerken ersetzen.
Die Maßnahmen der Bundesregierung halt ich für nicht ausreichend, um eine sofortige und spürbare Entlastung in der Breite der Gesellschaft zu erreichen.