Antwort 24.10.2024 von Helge Limburg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
alle Richter*innen unterliegen in Deutschland einer Verschwiegenheitspflicht.
Der Verstoß gegen diese Pflicht ist gemäß § 203 Absatz 2 Strafgesetzbuch strafbewährt.
alle Richter*innen unterliegen in Deutschland einer Verschwiegenheitspflicht.
Der Verstoß gegen diese Pflicht ist gemäß § 203 Absatz 2 Strafgesetzbuch strafbewährt.
Es ist noch unklar, ob die Familienstartzeit bis zur Wahl umgesetzt werden kann. Wir werden auch im nächsten Bundestag für die zügige Umsetzung eintreten.
Das Kindeswohl steht für uns an erster Stelle.
Wir wollen, dass diese wertvolle Arbeit anerkannt wird und Familien ohne finanziellen Druck frei entscheiden können, wir sie ihr Familienleben gestalten.
Ein Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare lehnt die AfD ab