Auf Grundlage des Umweltstatistikgesetzes werden Daten über die Verbringung von “gefährlichen Abfällen” über das elektronische Nachweisverfahren erhoben, auch der von Ihnen angefragte Abfall “kohlenteerhaltige Bitumengemische” nach Abfallschlüssel 170301 der Abfallverzeichnisverordnung (AVV).
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leider kann ich Ihre Frage derzeit nicht beantworten, da ich die bundespolitischen Informationen in der Regel auch erst bekomme, wenn die Entscheidungen getroffen sind.
Ein neuer Dialogprozess zum Umgang mit dem Bundesverkehrswegeplan wird zur Zeit erörtert.
Wie Sie wissen, haben wir uns zu diesem Thema ausführlich in meiner Bürgersprechstunde in meinem Marburger Wahlkreisbüro unterhalten und ich habe Ihnen den Sachverhalt in aller Ausführlichkeit dargestellt und begründet.
Generell sehe ich Baumaßnahmen in Landschaftsschutzgebieten auch sehr kritisch. Sinn dieser Gebiete ist der Schutz und Erhalt, sowie die Wiederherstellung natürlicher Lebensräume. Dennoch ist landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche und touristische Nutzung dieser Gebiete nicht untersagt.