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Das Recht auf ein gutes Leben oder gar ein Recht darauf, sich ein Land zum Leben auszusuchen, sieht die allgemeine Charta der Menschenrechte jedenfalls nicht vor.


Noch ist die Regierung nicht gebildet. Der Koalitionsvertrag steht und nun sind die Parteien an der Reihe. Bei der SPD stimmen die Mitglieder darüber ab.

Ich hatte seinerzeit Bedenken v.a. bezüglich der Begrifflichkeit der gleichgeschlechtlichen Ehe in Bezug auf das Staat-Kirche-Verhältnis und ich habe zugleich zur Kenntnis genommen, dass das SPD-geführte Justizministerium verfassungsrechtliche Bedenken hatte. Diese haben sich jedoch in der Rechtspraxis meines Erachtens nicht bestätigt.

Um Ihre Frage konkret zu beantworten: Meine Tätigkeiten vereine ich, indem langfristige Planung und die strikte Organisation verschiedener Bereiche - darunter fällt auch mein Privatleben - ineinandergreifen.