(...) Unmittelbar zuständig für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind jedoch in Deutschland die Bundesländer, die auch als Vertragspartner des Rundfunkstaatsvertrags fungieren. Daher darf ich Ihnen raten, Ihre Anregungen zum einen an die Enquete-Kommission im Bundestag und zum anderen an die zuständigen Länderministerien zu richten. (...)
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(...) Obwohl der Drei-Stufen Test, als Ergebnis des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags, ein Bürokratiemonster ist, so hat mit ihm aber auch die grundsätzliche Überprüfung des Online-Angebots ein Ende gefunden. (...)

(...) Allerdings ist der Normenkontrollantrag bisher leider auch noch eingereicht. Wir Mitglieder des Bundestages können einen Normenkontrollantrag beim Bundesverfassungsgericht stellen, dazu bedarf es der Stimmen von mindestens einem Viertel aller Bundestagsabgeordneten. Da die Linksfraktion im Deutschen Bundestag unsere Antragsschrift mit unterstützt, fehlen uns noch zwölf Stimmen bis zum Erreichen dieses Quorums. (...)

(...) die Regionalität ist ein entscheidender Faktor in Europa - es ist aber so, dass kleine Einheiten in einem so großen Ganzen weniger Einfluss haben als größere. (...)


(...) Der öffentlich-rechtliche Rundfunk setöffentlich-rechtliche Rundfunkventionen in Form der Rundfunkgebühren als auch Sponsoren- und Werbegelder ein und kann deshalb jeden beliebigen Preis für die Übertragungsrechte zahlen. Nicht der Wettbewerb auf dem Fernsehmarkt und damit mittelbar die Zuschauer bestimmen den Preis, sondern ausschließlich die Fifa, bzw. (...)