
Hoffentlich habe ich Ihre Fragen in den wesentlichen Teilen beantwortet und Ihre Bemerkungen hinreichend reflektiert. Sollte noch etwas offen sein, können Sie mich gern anrufen oder sich (nach der Pandemie) mit mir auf einen Kaffee treffen.
Hoffentlich habe ich Ihre Fragen in den wesentlichen Teilen beantwortet und Ihre Bemerkungen hinreichend reflektiert. Sollte noch etwas offen sein, können Sie mich gern anrufen oder sich (nach der Pandemie) mit mir auf einen Kaffee treffen.
(...) Die Regelung gilt für Privatanleger. Werden Geschäfte im Betriebsvermögen getätigt, sind Verluste als Betriebsausgaben abziehbar. (...)
(...) Für Leerverkaufsverbote ist die Wertpapieraufsicht zuständig. Das ist in Deutschland die BaFin und auf EU-Ebene die ESMA. Die Situation wird derzeit sehr genau überwacht. Ungedeckte Leerverkäufe unterliegen EU-weit einem sehr weitreichenden Verbot. (...)
(...) Ich teile Ihre Kritik an diesem Konstrukt der Leerverkäufe (...)
(...) Ungedeckte Leerverkäufe unterliegen ohnehin schon EU-weit einem sehr weitreichenden Verbot. (...)
(...) ungedeckte Leerverkäufe sind in der EU bereits verboten und gedeckte Leerverkäufe von deutschen Aktien kann die Bafin verbieten (...)