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Sehr geehrter Herr Jansen,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zur Städtebauförderung.
(...) So stehen Veränderungen von Baudenkmälern nach den Bestimmungen des § 9 des Denkmalschutzgesetzes NRW grundsätzlich unter dem Vorbehalt ihrer Erlaubnis durch die Denkmalbehörde. Zwar kennt das nordrhein-westfälische Denkmalschutzrecht kein generelles Verbot, Photovoltaikanlagen auf Baudenkmälern zu installieren. (...)
(...) Dem Flughafen Tegel werde ich mehrere Tränen nachweinen. Er liegt so günstig und der in Schönefeld ist bisher jedenfalls ungemütlich und schwer zu erreichen. (...)
(...) Bezüglich Ihrer Anmerkung, dass dort gesunde Bäume gefällt werden, hat mir die Stadt Aachen versichert, dass neue Bäume dafür gepflanzt werden und teilweise auch der Baumbestand unverändert bleibt. Die Schwierigkeit liegt darin, dass der Straßenaufbau grundsätzlich verändert wird. (...)