generell halte ich es natürlich für sinnvoll, auf öffentlichen Gebäuden eine PV-Anlage zu installieren, wenn es die Baustatik zulässt.
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Eine rückwirkende Erhöhung der Fördersätze für PV-Anlagen, wie von Ihnen gewünscht, ist leider nicht möglich. Die EEG-Förderung ist im Grundsatz dafür gedacht, mögliche Wirtschaftlichkeitslücken zu schließen. Der Gesetzgeber geht dabei davon aus, dass eine Anlage, die zu einem bestimmten Vergütungssatz errichtet wurde, auch entsprechend wirtschaftlich ist.

Direktzahlungenwären in der Tat ökologisch wirksamer als Energiepreisbremsen. Auch Wärmepumpen werden allerdings subventioniert & bei den Entlastungen bedacht.


Im August 2022 hat das Bundesministerium der Justiz den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher Verfahren veröffentlicht

Neben Wind- und Solarenergie setzen wir in Niedersachsen auch auf den Ausbau und die Förderung von Wärmepumpen und Biogas