Eine politische Auseinandersetzung mit der AfD ist dem Verbotsverfahren, das sehr lange dauern kann, vorzuziehen.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Die AfD diskriminiert Menschen und grenzt sie aus. Der Umgang mit der AfD darf sich allerdings nicht allein auf die Prüfung eines Verbotsverfahrens beschränken!
In Bezug auf ein Verbotsverfahren kann ich leider nur mittelbar Einfluss nehmen, da antragsberechtigt nur der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung sind. Ich unterstütze aber meine Parteigenossinnen und Genossen sowie jede andere Kraft bei der Beantragung eines Verbotsverfahrens.
Sehr geehrte Frau P.,
herzlichen Dank für Ihre Nachricht, die Sie mir über die Plattform „Abgeordnetenwatch.de“ zukommen lassen haben.
Die AfD gehört verboten. Soll uns ein Verbot gelingen, muss der Verbotsantrag wasserdicht sein. Ich freue mich, dass ein Verbotsverfahren gerade geprüft wird.
Die Schwellen für ein solches Parteiverbotsverfahren sind aus guten Gründen sehr hoch, für ein aussichtsreiches Verfahren müssen sie zwingend erfüllt sein. Diese werden gerade geprüft, auch durch unsere Fraktion.