(...) Was durch die Verbote nicht betroffen ist, ist das Tragen von Lederjacken, von Abzeichen von Motorradclubs, die nichts mit den oben gelisteten MCs zu tun haben und diesen auch nicht ähnlich sehen, oder die Möglichkeit, sich gemeinsam zu Ausfahrten oder zum Schrauben an der Maschine zu treffen. (...)
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Meiner Kenntnis nach hat der BGH ein generelles Kuttenverbot (von nicht verbotenen Vereinen) abgelehnt. (...)
(...) B. Bandidos oder Hells Angels) begangenen Straftaten halte ich ganz klar nicht für deutsches Kulturgut und in keinster Weise für schützenswert. (...)
(...) Ich kann Ihrer Argumentation in Teilen folgen. Das verbieten oder vorschreiben eines Kleidungsstücks von staatlicher Seite aus halte ich für zu weit gegriffen. (Solange dadurch nicht die vollständige Identität versteckt wird –> Vermummungsverbot). (...)

(...) Nach meiner Einschätzung hat es wenig oder nichts mit Folklore oder Subkultur zu tun, wenn Mitglieder von solchen kriminellen Rockerbanden oder entsprechender Vereinigungen durch ihr Auftreten mit ihren Abzeichen und Symbolen bzw. ihren Kutten in der Öffentlichkeit Angst und Schrecken verbreiten. (...)