Die Notfallklausel der Schuldenbremse, die im Grundgesetz festgeschrieben ist, besagt ausdrücklich: „Im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, können die Kreditgrenzen […] überschritten werden.“ Ich bin fest davon überzeugt, dass die momentane Coronakrise - Experten gehen von der größten Rezession seit Jahrzehnten aus - eine solche Notsituation darstellt, die entsprechend drastische Maßnahmen erfordert.
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Antwort 09.05.2020 von Florian Hahn CSU
Antwort 27.05.2021 von Bruno Hollnagel parteilos
(...) Die deutschen Sparer sind im Zangengriff von fehlender Verzinsung und steigender Inflation. (...)
Antwort 13.05.2020 von Carsten Brodesser CDU
(...) Deutschland profitiert wie kein anderer europäischer Staat vom EU-Binnenmarkt. (...)
Antwort 06.05.2020 von Barbara Fuchs BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(...) Es kann nicht oft genug betont werden, dass wir in der Krise mehr denn je konsequent europäisch denken und uns um einen gemeinsamen europäischen Weg aus der Krise bemühen müssen. (...)
Antwort 19.06.2020 von Carsten Träger SPD
(...) Die Bundesregierung unterstützt auch ein stärkeres Engagement der Europäischen Investitionsbank (EIB) (...)
Antwort ausstehend von Uwe Kekeritz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN