Die in Baden-Württemberg verhängten Bußgelder sind bisher nicht in ihrer Allgemeinheit gerichtlich angefochten worden, so dass sich die Frage der Rückzahlung in Baden-Württemberg derzeit nicht stellt.
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Antwort 17.05.2023 von Florian Wahl SPD
Antwort ausstehend von Sarah Schweizer CDU
Antwort 12.05.2023 von Jonas Hoffmann SPD
Wenn man pauschal alle Bußgelder zurückzahlen würde, wäre es - anders als beim Beispiel in Bayern - gerade kein positives Signal
Antwort 11.05.2023 von Ansgar Mayr CDU
In Bayern werden nicht sämtliche erhobenen Bußgelder zurück erstattet, die im Rahmen der damaligen Allgemeinverfügungen fällig wurden - es geht lediglich um die Bußgelder, die in Bayern zu Unrecht verlangt wurden.
Antwort 24.05.2023 von Michael Theurer FDP
Die Pandemiepolitik der Länder war bisweilen sehr unterschiedlich. Daher lassen sich Sachverhalte nicht pauschal z.B. von Bayern auf Baden-Württemberg übertragen.
Antwort 03.11.2023 von Katrin Schindele CDU
Gerichtlich hat das Bundesverwaltungsgericht in Bayern eine Maßnahme als unverhältnismäßig erklärt.