Antwort 04.03.2024 von Marco Buschmann FDP
Im Anschluss an die komplexe Prüfung des aktuell geltenden Mietrechts kann eine Neuregelung erfolgen.
Im Anschluss an die komplexe Prüfung des aktuell geltenden Mietrechts kann eine Neuregelung erfolgen.
Ein entsprechender Gesetzesentwurf befindet sich derzeit in Arbeit.
Ich teile Ihre Einschätzung, dass eine einmalige Mieterhöhung für viele Mieter eine Belastung ist und dies auf mehrere Jahre verteilt werden sollte.
Bezüglich der Absenkung der Kappungsgrenze auf 11 % in drei Jahren: Das Ziel, die Lage an den Wohnungsmärkten zu entspannen, teilen wir ausdrücklich.