
Der Umgang mit den Fällen, in denen wie bei Ihnen bereits eine Einbürgerungszusicherung vorliegt, ist nicht im Gesetz geregelt.
Der Umgang mit den Fällen, in denen wie bei Ihnen bereits eine Einbürgerungszusicherung vorliegt, ist nicht im Gesetz geregelt.
Wie bereits geschrieben, ehemalige deutsche Staatsangehörige können, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen, wiedereingebürgert werden und mit der neuen Regelung dann zwei (oder mehrere) Staatsangehörigkeiten besitzen.
Die Stellungnahme des Bundesrates liegt wie immer vor und ist Teil der Beratungen. Da wir derzeit mitten in den Beratungen sind, kann ich Ihnen aber noch keine weiteren Auskünfte geben, da bitte ich um Verständnis.
Bei der Lebensunterhaltssicherung ist es so, dass aktuell die Ausnahmeregelungen verhandelt werden - also wann eine Person trotz Nichterfüllung eingebürgert werden kann
Der ursprüngliche Plan des BMI sieht ein Inkrafttreten zu April 2024 vor - ein früheres Datum schließe ich aus.
Mit der Annahme einer weiteren (nicht EU-)Staatsbürgerschaft wurde der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit und damit auch seiner Folgen in Kauf genommen.