
 Antwort 13.02.2023 von Marco Buschmann   FDP
Für das Wechselmodell treten wir seit vielen Jahren ein. Dabei haben wir im Koalitionsvertrag eine ganze Reihe von Punkten zur Modernisierung des Familienrechts zu unseren Prioritäten erklärt.

Für das Wechselmodell treten wir seit vielen Jahren ein. Dabei haben wir im Koalitionsvertrag eine ganze Reihe von Punkten zur Modernisierung des Familienrechts zu unseren Prioritäten erklärt.

Ob der während der Pandemie erweiterte Anspruch auf Kinderkrankengeld über 2023 hinaus verlängert wird, muss die Bundesregierung nun entscheiden.

Wann und in welcher Form genau eine Anpassung der aktuellen gesetzlichen Grundlage erfolgt, ist uns leider momentan nicht bekannt.

Auf Bundesebene haben wir die Kinderkrankentage bereits deutlich erhöht.

Ich werde beim Bezirksamt nachfragen und Ihnen die Antwort zukommen lassen.
