(...) Das schließt auch die sogenannte „Three Strikes“-Lösung ein. Wir Liberale halten es für schlichtweg unverhältnismäßig, Bürgern den Zugang zum Internet zu entziehen. (...)
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(...) Es ist als ministerialfreie Eigenverwaltung des Verfassungsorgans Bundespräsident unabhängig und als oberste Bundesbehörde hierarchisch nicht in die Ministerialverwaltung des Bundes eingegliedert. Bei der Gewährung des Ehrensolds handelt es sich nicht um eine Ermessensentscheidung einzelner Politiker, sondern um eine gesetzesvollziehende Verwaltungsentscheidung, auf Grundlage des Gesetzes über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten vom 17. Juni 1953, das durch Art. (...)
(...) Dies ist nicht der Fall. Vor dem Gesetz sind alle gleich. Dieser Grundsatz gilt weiterhin. (...)
(...) Daher ist es systematisch auch richtig, dass sie alle nach dem Rentenüberleitungsgesetz behandelt werden. Da für die Berechnung der Renten einstiger Übersiedler und Flüchtlinge der allgemeine Rentenwert (West) angesetzt wird, sind sie finanziell besser gestellt als die Rentner im Beitrittsgebiet. Das ist schon eine Besserstellung gegenüber denen, die in der DDR geblieben sind. (...)
(...) Selbstverständlich sind VertreterInnen der Linken Teil der Bundesversammlung. Ausgeschlossen wurden sie von Frau Merkel beim Treffen im Kanzleramt. Ich halte das für falsch und wir Grüne haben das auch öffentlich deutlich gemacht. (...)