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Hans-Joachim Otto
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Frage von Thomas B. •

Frage an Hans-Joachim Otto von Thomas B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Otto,

in der Pressemitteilung des BMWi begrüssen Sie die Studie der FH Köln zur Bekämpfung von Internetpriaterie. Hierzu habe ich folgende Fragen:

1. Weshalb sind Sie dafür, dass behördliche Aufgaben zukünftig von Privatunternehmen (hier Provider) übernommen werden sollen?

2. Die Studie lässt keinelei Möglichkeit erkennen, wie sich zu Unrecht beschuldigte Personen wehren können. Da aufgrund der Datenmenge automatisierte Prüfverfahren zum Einsatz kommen müssen, ist von einer hohen Fehlerquote auszugehen. Ich musste meine eigenen Werke bei YouTube verteidigen, weil mich fremde Rechteinhaber widerrechtlich der Nutzung ihrer Werke beschuldigt haben. Vom Aufwand und Ärger abgesehen: Wie können Sie vertreten, dass durch derartige Verfahren unschuldige Personen absichtlich oder unabsichtlich zum Täter gemacht werden und die Unschuldsvermuting nicht mehr gilt? Sind die Interessen von Wirtschaftsunternehmen höher anzusiedeln?

3. Es gibt zahlreiche Studien, die den Thesen der FH Köln widersprechen. Die Studie der US-Wissenschaftler Danaher (Wellesley College) und Waldfogel (Universität Minnesota) sagt aus, dass Filesharing keinen Einfluss auf die Einspielergebnisse eines Films hat und geringe Einbussen (ca. 7%) nur zu verzeichnen sind, wo künstliche Wartezeiten produziert werden. Legale Musikdownloads nehmen seit Jahren zu, aber trotz niedrigster Kosten im Vergleich zur physischen Distribution, veröffentlichen viele Labels ihren Katalog nur eingeschränkt digital. Denken Sie nicht, dass die Rechteinhaber - wie andere Unternehmen auch - die Pflicht haben, ihre Geschäftsmodelle dem Markt anzupassen, anstatt den Markt durch Lobbying künstlich einem unbrauchbaren Businessmodell unterzuordnen?

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüssen
Thomas Bleicher

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Bleicher,

bitte entschuldigen Sie, dass Sie bisher noch keine Antwort auf Ihre Frage zu den Maßnahmen der Bundesregierung im Kampf gegen die Internetpiraterie erhalten haben.

Die von Ihnen erwähnte Studie der Forschungsstelle für Medienrecht an der Fachhochschule Köln zur Versendung von Warnhinweisen bei Urheberrechtsverletzungen im Internet diente in der Tat im vergangenen Jahr als eine der Diskussionsgrundlagen zu diesem Thema. Im Rahmen des vom Bundeswirtschaftsministerium initiierten „Wirtschaftsdialogs für mehr Kooperation bei der Bekämpfung der Internetpiraterie“ kamen Rechteinhaber, Diensteanbieter und Verbraucherschützer zusammen und diskutierten über die Möglichkeiten zur Verbesserung des Urheberrechtsschutzes. Leider konnte dabei keine Einigung zwischen den verschiedenen Interessenvertretern über die optimale Vorgehensweise erzielt werden. Damit liegt zum jetzigen Zeitpunkt eine komplett veränderte Sachlage vor. Letztlich geht es aber nach wie vor darum, das Urheberrecht den Herausforderungen des Informationszeitalters anzupassen. Aus diesem Grund fordert die FDP in ihrem Wahlprogramm zur Bundestagswahl eine Modernisierung des Urheberrechts, die zu einem fairen Interessenausgleich zwischen Urhebern, Rechteinhabern und Nutzern führt und den Zugang zu Wissen und Innovation gewährleistet.

Vor dem Hintergrund Ihrer Frage zur Rolle von Privatunternehmen bei der Ausführung behördlicher Aufgaben möchte ich besonders darauf hinweisen, dass wir eine Überwachung und Zensur des Internetverkehrs zur Durchsetzung wirtschaftlicher Interessen ausdrücklich ablehnen. Das schließt auch die sogenannte „Three Strikes“-Lösung ein. Wir Liberale halten es für schlichtweg unverhältnismäßig, Bürgern den Zugang zum Internet zu entziehen. Zu Ihrer Information finden Sie unter folgendem Link das Wahlprogramm der FDP zur Bundestagswahl. Insbesondere Kapitel IV. dürfte für Sie von Interesse sein. Unter dem Absatz „Modernes Recht für eine moderne Gesellschaft“ finden Sie unsere Vorstellungen zu einem modernen Urheberrecht nochmals im Detail: http://www.fdp.de/files/408/B_rgerprogramm_A5_Online_2013-07-23.pdf

Generell wird es die Aufgabe der Politik sein, in der kommenden Legislaturperiode eine offene Debatte mit allen Beteiligten zu führen, um zu einer für alle Seiten tragfähigen Lösung in dieser Sache zu kommen, die neben den Rechten der Urheber auch die Grundrechte der Internetnutzer, das heißt der Bürger unseres Landes, berücksichtigt.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Joachim Otto