Ja, das ist möglich. Eine Einbürgerung hängt nicht vom Alter oder Ausbildungsstand ab.
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Die Abfolge der alternativen Identitätsklärungsmöglichkeiten wurde vom Bundesverwaltungsgericht anhand eines Stufenmodells entwickelt. Auf jeder Stufe muss alles objektiv mögliche und subjektiv zumutbare von den Einbürgerungsbewerber:innen unternommen werden, um den Nachweis zu erbringen.
Wohngeld ist eine Leistung nach SGB I. Der Erhalt von Wohngeld ist zwar nicht explizit im Aufenthaltsgesetz in der Liste der unschädlichen öffentlichen Mittel aufgeführt. Es gibt aber Rechtsprechung dazu, dass der Bezug von Wohngeld dann nicht als Verstoß gegen die eigenständige Lebensunterhaltsicherung gilt, wenn der Lebensunterhalt auch ohne das Wohngeld bereits gesichert ist.
Vorab erhalten Sie von der Einbürgerungsbehörde ja lediglich die Zusage, dass Sie eingebürgert werden können, dem müssen Sie dann ja zustimmen, was die Annahme der Staatsbürgerschaft ist.
Wer zuvor die Staatsbürgerschaft erworben hat, dürfte diese nachträglich nicht entzogen bekommen.
Die Staatsangehörigkeitsreform tritt zum 27. Juni in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind doppelte Staatsangehörigkeiten generell möglich. Eine Genehmigung ist dann nicht erforderlich.