
Sie können dazu entweder vor der Ausreise beantragen, dass auch ein über 6 Monate hinausgehender Auslandsaufenthalt nicht zur Unterbrechung des Aufenthalts führt oder sie können nach einer Unterbrechung frühere Aufenthaltszeiten anrechnen lassen
Sie können dazu entweder vor der Ausreise beantragen, dass auch ein über 6 Monate hinausgehender Auslandsaufenthalt nicht zur Unterbrechung des Aufenthalts führt oder sie können nach einer Unterbrechung frühere Aufenthaltszeiten anrechnen lassen
Der Bezug von Krankengeld ist kein Ausschlussgrund bei der sogenannten Anspruchseinbürgerung. Ausgeschlossen ist die Einbürgerung (unter engen Ausnahmen) nur, wenn Leistungen nach dem zweiten oder zwölften Buch des Sozialgesetzbuches (also beispielsweise Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter) bezogen werden. Was bei der Lebensunterhaltssicherung allerdings immer vorgenommen wird, ist eine Prognoseentscheidung zu Ihrer zukünftigen Lebensunterhaltssicherung.
Es kann aber sein, dass sich Ihr zuständiges Amt einfach ein Bild machen möchte, ob Sie beispielsweise neben dem Studium schon in Teilzeit arbeiten. Die Entscheidung zur Lebensunterhaltssicherung wird nämlich auf Basis einer Prognoseentscheidung getroffen, sodass die Information über einen möglichen Nebenjob relevant sein könnte.
Leistungen wie zum Beispiel Kindergeld, Rente, Arbeitslosengeld I oder BAföG haben hingegen aber keinen negativen Einfluss auf den Einbürgerungsanspruch, dies sind keine Sozialleistungen.
ich muss Sie darauf hinweisen, dass wenn Sie eine weitere Staatsangehörigkeit erworben haben (je nachdem welches Land dies ist) und Ihre deutsche nicht abgegeben haben, dies zu Unrecht erfolgt ist und Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit damit eigentlich verlieren.
as Länderrundschreiben wird zeitnah versandt werden, voraussichtlich in der kommenden Woche.