Frage von Waldemar S. • 11.12.2022

Antwort von Dirk Wiese SPD • 12.12.2022
Zu diesem Thema habe ich mich bereits in vorherigen Anfragen hier geäußert. Gerne verweise ich deshalb darauf.
Zu diesem Thema habe ich mich bereits in vorherigen Anfragen hier geäußert. Gerne verweise ich deshalb darauf.
Grundsätzlich gilt, dass die Energiepreispauschale erhält, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Alterssicherung der Landwirte hat.
Wenn ihr Sohn vor dem Unfall in 2022 in einem Beschäftigungsverhältnis stand, steht ihm die Energiepreispauschale zu.
Die Pauschale steht Ihnen zu, wenn Sie im Jahr 2022 Einkünfte aus selbständiger oder nichtselbständiger Arbeit bzw. aus weiteren Einkunftsarten bezogen haben.
Die Energiepauschale steht ihnen bzw. ihrem Mann zu, wenn im Jahr 2022 ein aktives Arbeitsverhältnis bestanden hat.