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Frage von Waldemar S. • 11.12.2022
Dirk Wiese, Kandidat der SPD für den 20. Deutschen Bundestag
Antwort von Dirk Wiese
SPD
• 12.12.2022

Zu diesem Thema habe ich mich bereits in vorherigen Anfragen hier geäußert. Gerne verweise ich deshalb darauf.

Portrait von Thorsten Frei
Antwort von Thorsten Frei
CDU
• 13.12.2022

Grundsätzlich gilt, dass die Energiepreispauschale erhält, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Alterssicherung der Landwirte hat.

Antwort von Josip Juratovic
SPD
• 13.12.2022

Wenn ihr Sohn vor dem Unfall in 2022 in einem Beschäftigungsverhältnis stand, steht ihm die Energiepreispauschale zu.

Dirk Wiese, Kandidat der SPD für den 20. Deutschen Bundestag
Antwort von Dirk Wiese
SPD
• 09.12.2022

Die Pauschale steht Ihnen zu, wenn Sie im Jahr 2022 Einkünfte aus selbständiger oder nichtselbständiger Arbeit bzw. aus weiteren Einkunftsarten bezogen haben.

Antwort von Josip Juratovic
SPD
• 09.12.2022

Die Energiepauschale steht ihnen bzw. ihrem Mann zu, wenn im Jahr 2022 ein aktives Arbeitsverhältnis bestanden hat.

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