Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Portrait von Thorsten Frei
Antwort 13.12.2022 von Thorsten Frei CDU

Grundsätzlich gilt, dass die Energiepreispauschale erhält, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Alterssicherung der Landwirte hat.

Antwort 13.12.2022 von Josip Juratovic SPD

Wenn ihr Sohn vor dem Unfall in 2022 in einem Beschäftigungsverhältnis stand, steht ihm die Energiepreispauschale zu.

Portrait von Helge Braun
Antwort ausstehend von Helge Braun CDU
Dirk Wiese, Kandidat der SPD für den 20. Deutschen Bundestag
Antwort 09.12.2022 von Dirk Wiese SPD

Die Pauschale steht Ihnen zu, wenn Sie im Jahr 2022 Einkünfte aus selbständiger oder nichtselbständiger Arbeit bzw. aus weiteren Einkunftsarten bezogen haben.

Antwort 09.12.2022 von Josip Juratovic SPD

Die Energiepauschale steht ihnen bzw. ihrem Mann zu, wenn im Jahr 2022 ein aktives Arbeitsverhältnis bestanden hat.