die Energiepauschale steht ihnen bzw. ihrem Mann zu, wenn im Jahr 2022 ein aktives Arbeitsverhältnis bestanden hat. Sollte dies nicht der Fall gewesen sein, sind sie bzw. ihr Mann leider nicht anspruchsberechtigt.
wir haben in unserem Programm zur Bundestagswahl festgelegt, dass wir in eine sichere und bezahlbare Energieversorgung durch Erneuerbare Energien investieren wollen.