Antwort 04.08.2005 von Joachim Bigus DKP
Hallo Herr Thiel,
Hallo Herr Thiel,
Hallo Herr Neuwirth,

Sehr geehrter Herr Hansen,

Der Besitz, Handel, der Erwerb und die Ein- und Ausfuhr sowie der Umgang mit illegalen Drogen ist in Deutschland nach dem Betäubungsmittelgesetz strafbar. Hier besteht kein Änderungsbedarf.