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Frage von Ludwig H. •

Frage an Robert Hochbaum von Ludwig H. bezüglich Recht

Wie ist Ihr genereller Standpunkt zur Aufführung von Cannabis bzw. Cannabisprodukten im BtMG und der allgemeinen behördlichen Durchsetzungspraxis bzw. Vorgehensweise diesbezüglich?

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Antwort von
CDU

Der Besitz, Handel, der Erwerb und die Ein- und Ausfuhr sowie der Umgang mit illegalen Drogen ist in Deutschland nach dem Betäubungsmittelgesetz strafbar. Hier besteht kein Änderungsbedarf. Unsere Kinder und Jugendlichen sollten auch weiterhin mit allen Mitteln vor so genannten Einstiegsdrogen geschützt werden. Ich unterstütze ohne Einschränkungen die Kampagne "Keine Macht den Drogen".

Mit freundlichen Grüßen

Robert Hochbaum, MdB