
Wenn eine Partei verfassungsfeindlich ist, muss ein Verbotsverfahren geprüft werden. Es müssen unangreifbare Argumente vorgelegt werden.
Wenn eine Partei verfassungsfeindlich ist, muss ein Verbotsverfahren geprüft werden. Es müssen unangreifbare Argumente vorgelegt werden.
Parteiverbotsverfahren sind langwierig und ihr Ausgang ist ungewiss. In Sachen AfD gilt es, diese politisch zu bekämpfen.
Die AfD macht unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung verächtlich, wo immer sie kann und hetzt gegen Minderheiten. Dagegen müssen wir uns wehren.
Wenn eine Partei die freiheitlich-demokratische Grundordnung beeinträchtigen oder beseitigen will, sieht das Grundgesetz Artikel 21 (2) aus guten Gründen die Möglichkeit vor, eine Partei zu verbieten.
Die AfD tritt rechtsextremistisch auf; ein Parteiverbotsverfahren wird nach der Evaluation verschiedenster Beweisquellen eingeleitet oder nicht