
(...) Der Zeitplan für die Beschlussfassung zu diesem umfangreichen Gesetzpaket am 1. Juni war im Übrigen kein Gesetzgebungsverfahren „im Sauseschritt“, wie vielfach öffentlich moniert wurde. Von „hopplahopp“ kann keine Rede sein. (...)
(...) Der Zeitplan für die Beschlussfassung zu diesem umfangreichen Gesetzpaket am 1. Juni war im Übrigen kein Gesetzgebungsverfahren „im Sauseschritt“, wie vielfach öffentlich moniert wurde. Von „hopplahopp“ kann keine Rede sein. (...)
(...) eine materielle Privatisierung ist durch das Grundgesetz absolut ausgeschlossen, das trifft auch sehr auf meine Zustimmung. Eine Privatisierung bundeseigener Verkehrsinfrastrukturen, also von bundeseigenen Straßen, Schienen- und Wasserwegen, kommt für mich nicht in Frage. Ich habe daher beim integrierten Börsengang der DB unter Herrn Mehdorn die partielle Privatisierung bundeseigener Schienenwege erfolgreich bekämpft. (...)
(...) Auch wenn Einzelprojekt-ÖPPs also weiterhin formal „erlaubt“ sind, werden sie durch den Aufbau und die Inbetriebnahme einer effizient arbeitenden Bundesgesellschaft deutlich seltener, da die bestehenden Fehlanreize innerhalb der Auftragsverwaltung pro ÖPP aufgehoben werden. Kurzum: ÖPP-Projekte werden vor dem Hintergrund einer handlungsfähigen Autobahninfrastrukturgesellschaft, wie sie nun geplant ist, betriebswirtschaftlich unattraktiv und somit immer unwahrscheinlicher. Auch der Blick zu unseren österreichischen Nachbarn und deren Autobahngesellschaft ASFINAG kann das bestätigen. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Mail zur geplanten Grundgesetzänderung. Bevor ich ins Detail gehe, versichere ich Ihnen: Ich bin gegen eine Privatisierung der Autobahnen! (...)
(...) ich habe bei der Abstimmung zu den von Ihnen angesprochenen Grundgesetzänderung nach reiflicher Überlegung dem Gesamtpaket nicht zugestimmt. Ansonsten verweise ich auf meine Antwort an die ähnliche Frage von Emil Dübell vom 19.5.2017, bei der ich meine persönliche Erklärung zu meinem Abstimmungsverhalten, die ich zusammen mit meinem Votum im Plenum des Deutschen Bundestages zu Protokoll gegeben habe, im Wortlaut wiedergegeben habe. (...)