
Erleichterungen für Balkon-PV sind ein fester Bestandteil unserer Photovoltaik-Strategie, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vor kurzem vorgestellt hat.
Erleichterungen für Balkon-PV sind ein fester Bestandteil unserer Photovoltaik-Strategie, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vor kurzem vorgestellt hat.
Bei Projekten die quer über diesem Stichtag liegen, kommt es konkret darauf an, ob der Lieferant, der diese Anlage gegebenenfalls vor dem Stichtag geliefert hat, derselbe ist, der diese auch einbaut. Ist das Projekt in einer Hand und wird erst nach dem Stichtag abgeschlossen, d.h. vollständig (!) installiert gilt die Umsatzsteuerentlastung.
Die Ausweitung des Gestattungsanspruchs für Mini-Photovoltaikanlagen ist deshalb eine erwägenswerte Option. Die Bundesregierung und das Bundesministerium der Justiz prüfen den Vorschlag der Länder intensiv.
Aufgrund der hohen Anzahl eingehender Anträge ist mit einer mehrmonatigen Bearbeitungszeit zu rechnen.