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Ich teile das Ziel dieser Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Jedoch muss jedes Gesetz, auch auf europäischer Ebene, geltendes Recht beachten.
Aktuell ist es so, dass sowohl bei der Ermessenseinbürgerung als auch bei der Anspruchseinbürgerung Ausnahmen möglich sein können
Für die Union ist der Umgang mit dem ungeborenen Leben besonders sensibel.
Menschen, die einen Schwangerschaftsabbruch benötigen und Ärzt*innen, die Abbrüche durchführen, sollen nicht weiter grundsätzlich kriminalisiert werden.
Um Gewalt verhindern und Ursachen zu bekämpfen sind folgende Maßnahmen notwendig: erstens die tatsächliche Dimension erfassen, zweitens präventiv handeln, drittens Täter bestrafen und viertens Frauen Schutz und Hilfe bieten