
 Antwort 20.02.2025 von Franziska Brantner   BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wie Sie selbst schreiben, ist es bekannt, dass es leider oft auch nachträglich zu Streitigkeiten kommt über die genaue Größe der Wohnfläche.

Wie Sie selbst schreiben, ist es bekannt, dass es leider oft auch nachträglich zu Streitigkeiten kommt über die genaue Größe der Wohnfläche.

Mit der Landeswohnraumförderung unterstützt das Land bezahlbares und bedarfsgerechtes Wohnen.




Das Bürgerliche Gesetzbuch kennt also (im Übrigen bereits von Anfang an) das Recht auf Vertragsanpassung.