
Antwort 17.10.2022 von Colette Christin Thiemann CDU
Neutralitätspflicht der Medien im Wahlkampf

Neutralitätspflicht der Medien im Wahlkampf
Man muss das ganze auf zwei Ebenen betrachten:
1. Das allgemeine Berichten
2. Das verbreiten von Fake-News
Im Sinne der Gleichbehandlung sollten die Medien alle Kandidat*innen in der Wahllandschaft berücksichtigen. Warum die Partei Schaumburg keine Erwähnung fand, sollte unbedingt direkt bei den Medien erfragt werden.
ja, natürlich werde ich dann mein Bundestagsmandat aufgeben
OB mit voller Kraft
