
Antwort ausstehend von Lars Wurzler BSW

In solchen Fällen ist es zunächst erforderlich, zu prüfen, ob die betreffende Öffentlichkeitsarbeit durch ein Bundesministerium die Grenze der rechtlichen Zulässigkeit überschritten hat, also insbesondere ein Verstoß gegen die Neutralitätspflicht des Staates vorliegt.
Mein Berufsweg begann im Jahr 1973 mit der Ausbildung als Elektroinstallateur.
Für diese Veranstaltung bin ich selbst eingeladen worden, wer noch eingeladen wurde, weiß ich nicht.
Ich habe mich ordnungsgemäß und rechtzeitig entschuldigt.